CoSchuV Zutrittsbedingungen zu den Hallen
für den Trainings- und Spielbetrieb ab 02.04.2022
- Die 3G-Regelung entfällt.
- AHA+L = Einhalten des Mindestabstands, Hygiene beachten, Maske tragen und regelmäßiges Lüften in Funktionsräumen soll weiterhin eigenverantwortlich beachtet werden.
- In den Innenräumen der Sportstätten sind Personen ab 16 Jahren zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Zwischen 6 und 15 Jahren kann auch eine OP-Maske getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
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