Covid-19 Info

CoSchuV Zutrittsbedingungen zu den Hallen

für den Trainings- und Spielbetrieb ab 02.04.2022

  • Die 3G-Regelung entfällt.
  • AHA+L = Einhalten des Mindestabstands, Hygiene beachten, Maske tragen und regelmäßiges Lüften in Funktionsräumen soll weiterhin eigenverantwortlich beachtet werden.
  • In den Innenräumen der Sportstätten sind Personen ab 16 Jahren zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet. Zwischen 6 und 15 Jahren kann auch eine OP-Maske getragen werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.

Downloads und Links

Landessportbund Hessen e.V. (landessportbund-hessen.de)

Hygienekonzept PSV-Handball 25.11.21